Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37959
VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494 (https://dejure.org/2007,37959)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2007 - 23 B 07.30494 (https://dejure.org/2007,37959)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2007 - 23 B 07.30494 (https://dejure.org/2007,37959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,37959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    Darin wurde hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird, weil das Bundesamt zu einer entscheidungserheblichen Frage von der Beurteilung der Vorinstanz abweicht (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 DVBl 2006, 1512).

    Droht dem anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei Rückkehr in seinem Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung, ist der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerwG vom 18.7.2006 DVBl 2006, 1512 = InfAuslR 2007, 33).

    28 Danach ist auch die Verfolgung der Sunniten im Irak durch nichtstaatliche Akteure in den Blick zu nehmen und im Rahmen der stets erforderlichen Gesamtschau aller asylrelevanten Bedrohungen zu würdigen (BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist von den Tatsachengerichten aufgrund wertender Betrachtung im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O., auch zu weiteren Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung).

    (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.).

    40 Eine detaillierte Feststellung von Anzahl und Intensität aller solcher Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Sunniten (17 bis 22 % der irakischen Bevölkerung), gegen die im Zentralirak Schutz weder von staatlichen Stellen noch von nichtstaatlichen Herrschaftsorganisationen zu erlangen ist, ist ebenso wenig möglich wie eine Inbeziehungsetzung zur Größe der betroffenen Gruppe (vgl. hierzu BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).

    44 Auch für die Gruppenverfolgung gilt, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche/inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 5.11.1991 NVwZ 1992, 582) liegt eine Verfolgungsgefahr vor, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger, nämlich objektiver Würdigung der Gesamtumstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.

    (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    Er bemisst sich nach § 30 RVG und beträgt infolge der gesetzlichen Ausweitung des Schutzumfanges nach § 60 Abs. 1 AufenthG 3.000,-- (vgl. BayVGH vom 13.2.2007 Az. 23 B 06.31047, BVerwG vom 21.12.2006 BayVBl 2007, 378).
  • VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.31053

    Irak - Widerruf des Abschiebungsschutzes - Gruppenverfolgung von Christen -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    46 Die Verhältnisse haben sich insoweit, was Flüchtlinge aus dem Zentralirak ohne Bindungen zum Nordirak betrifft, nicht geändert (vgl. Senatsurteil vom 8.2.2007 Az. 23 B 06.31052 u. a.).
  • VGH Bayern, 14.12.2000 - 23 B 00.30256
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    45 Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die ,,autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • VGH Bayern, 06.06.2002 - 23 B 02.30536
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    45 Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die ,,autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 23 B 06.31047
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    Er bemisst sich nach § 30 RVG und beträgt infolge der gesetzlichen Ausweitung des Schutzumfanges nach § 60 Abs. 1 AufenthG 3.000,-- (vgl. BayVGH vom 13.2.2007 Az. 23 B 06.31047, BVerwG vom 21.12.2006 BayVBl 2007, 378).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80 = NVwZ 2001, 335).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ­ BAMF ­ besaß bei dem von ihm gemäß § 73 Abs. 1 AsylVfG vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erlassenen Verwaltungsakt keinen Ermessensspielraum, sondern hatte eine gebundene Entscheidung zu treffen (BVerwG vom 1.11.2005 DVBl 2006, 511 = BayVBl 2006, 409).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30494
    Bei bereits erlittener Vorverfolgung darf ein Widerruf nur erfolgen, wenn sich weitere Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen lassen (BVerwG vom 24.11.1998 DVBl 1999, 544 = InfAuslR 1999, 143).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • VG Augsburg, 30.05.2008 - Au 5 K 08.30019

    Irak; Sunnitin; in der Bundesrepublik Deutschland geborenes Kind; Heimatort der

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer der vorerwähnten Entscheidungen vom 14. November 2007 (Az. 23 B 07.30494) ausgeführt, dass im Rahmen der Prüfung des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG auch die Verfolgung der Sunniten im Irak durch nichtstaatliche Akteure in den Blick zu nehmen und im Rahmen der stets erforderlichen Gesamtschau aller asylrelevanten Bedrohungen zu würdigen sei und dann weiter Folgendes vermerkt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht